Menschenrechte

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Menschenrechte

Seit mehr als 30 Jahren wird bei der Otto Group Verantwortung großgeschrieben und damit einhergehend auch die Achtung der Menschenrechte. Deshalb haben wir einen Prozess etabliert, um unserer menschenrechtlichen Sorgfalt nachzukommen. Ausgangspunkt unserer Sorgfaltsprozesse ist unsere Grundsatzerklärung. Sie bringt unsere Werte und unsere Haltung gegenüber Menschenrechten zum Ausdruck und erläutert, wie wir unsere Sorgfaltspflicht umsetzen.


Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) wurden 2011 durch die Vereinten Nationen verabschiedet und bilden den Rahmen für die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte. Die Otto Group hat ihren Sorgfaltsprozess in Übereinstimmung mit den UNGPs aufgesetzt.

Für die Otto Group sind Menschenrechte ein hohes Gut. Wir setzen uns bereits seit über 30 Jahren für faire und sichere Arbeitsbedingungen bei unseren Geschäftspartnern ein und stehen für eine vorurteilsfreie Arbeitskultur, die Vielfalt und Wertschätzung fördert. Unsere Grundsatzerklärung für Menschenrechte ist eine folgerichtige Weiterführung unseres langjährigen Engagements und eine Verpflichtung, dass auch in Zukunft der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns steht. Dazu gehören insbesondere unsere eigenen Beschäftigten, die Menschen in unseren Lieferketten und unsere Kund*innen. Wir nehmen unsere Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte aktiv wahr, arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und entwickeln unsere Geschäftsprozesse stetig weiter, um unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden. Die Grundsatzerklärung ist Ausdruck dieses Bestrebens.“

Alexander Birken, CEO der Otto Group

Unser Sorgfaltsprozess zu Menschenrechten im Detail

Erklärung

Die Grundsatzerklärung definiert unseren Anspruch in Bezug auf Menschenrechte in unseren Unternehmen und der Wertschöpfungskette. Aus unserer Sicht sind die Menschenrechte unverhandelbar und es ist die Aufgabe von uns und unseren Geschäftspartnern, die Einhaltung der Menschenrechte gemeinsam zu erreichen. Unsere Grundsatzerklärung basiert auf allgemeinen internationalen Referenzinstrumenten, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR). Sie gibt außerdem einen Überblick über die wesentlichen Prozesse, die wir in der Otto Group implementiert haben, um unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Risikoanalyse

Wir analysieren und identifizieren regelmäßig potenzielle Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte in unserer gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu nutzen wir zahlreiche Informationen: neben den quantitativen Ergebnissen aus unserem strategischen impACT Prozess, den Informationen unserer Konzernunternehmen sowie den Einblicken und Erkenntnissen aus Programmen in den Lieferketten nutzen wir auch den Dialog mit zivilgesellschaftlichen und politischen Akteuren, anderen Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften. Dieser findet im Wesentlichen im Austausch in Multi-Stakeholder-Initiativen statt. Durch diesen Ansatz können Maßnahmen und Entscheidungen datenbasiert abgeleitet und die Entwicklung von Produktionsbedingungen nachvollzogen werden.

Im Rahmen der Risikoanalyse identifizieren und priorisieren wir die sogenannten "salient issues", also Risiken die als besonders schwerwiegend definiert werden. Für die Otto Group liegen diese insbesondere in den Lieferketten. Unsere wesentlichen Herausforderungen und Risiken betreffen die Bereiche der Arbeitssicherheit, Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie Versammlungsfreiheit und Diskriminierung in den tieferen Lieferketten. Wir sehen uns aber auch in der Pflicht, unsere Prozesse bezüglich der eigenen Mitarbeiter*innen kontinuierlich zu bewerten und zu verbessern, wie etwa die Förderung von Anti-Diskriminierung. Als globaler digitaler Konzern ist über alle Geschäftsmodelle hinweg vor allem auch das Thema Privatsphäre und Datenschutz bzw. Datensicherheit von zentraler Bedeutung für die Otto Group.

Maßnahmen

Für die von uns identifizierten Risiken leiten wir konkrete Maßnahmen ab. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Lieferketten der Handelswaren von Eigen- und Lizenzmarken, in denen wir wesentliche Einflussmöglichkeiten identifiziert haben. Die Maßnahmen sollen kontinuierliche Verbesserungen erzielen und reichen von nachhaltigeren Rohstoffen, über Audits und Zertifizierungen bis hin zu Trainingsmaßnahmen auf Fabrikebene. Wir engagieren uns aktiv in Bündnissen und Initiativen (amfori, Bündnis für nachhaltige Textilien, Fashion for Good, International accord for health and safety in the textile and garment industry) und fördern seit Jahren die Entwicklung verbesserter Prozesse in Anbau und Produktion von Rohstoffen (u. a. Aid By Trade Foundation / Cotton made in Africa). Nicht zuletzt verankern wir unsere Bestrebungen auch in internen Richtlinien und Handlungsvorgaben und sorgen somit für eine langfristige Umsetzung (Code of Conduct, Business Partner Declaration, Code of Ethics).

Beschwerden

Sollte es trotz unserer Maßnahmen und Bemühungen zu Verstößen gegen die Menschenrechte kommen, steht unser Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Beschwerden aufzunehmen. Diese können von allen, die mit der Otto Group verbunden sind, gemeldet werden, egal ob Beschäftigte in den Lieferketten, Mitarbeiter*innen der Otto Group, Kund*innen oder betroffene Anwohner*innen. Allen Hinweisen wird sorgfältig nachgegangen. Zusätzlich tragen wir durch unsere Mitgliedschaften in der amfori BSCI, dem deutschen Textilbündnis und dem International Accord maßgeblich dazu bei, dass auch Branchenlösungen gefunden werden.

Reporting

Wir sind uns bewusst, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein kontinuierlicher Prozess ist. Aus diesem Grund arbeiten wir stetig an unseren eigenen Prozessen und passen diese an die gegebenen Umstände an. Über unsere Fortschritte berichten wir regelmäßig in unserem Geschäftsbericht und auf den Homepages der einzelnen Konzerngesellschaften der Otto Group.

Weitere Informationen zu Berichten, Richtlinien und Selbstverpflichtungen gibt es hier.

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